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KfW-Förderung Einbruchschutz 2026: Zuschüsse & Alternativen

Das bekannte KfW-Programm 455-E für Einbruchschutz ist eingestellt. Dieser Ratgeber zeigt, was 2026 tatsächlich noch an Förderung möglich ist — vom KfW-Kredit 159 bis zum Steuerbonus nach § 35a EStG.

Veröffentlicht am 13. Juli 2026

Wer online nach Förderung für Einbruchschutz sucht, landet 2026 oft noch bei veralteten Informationen zum KfW-Zuschuss 455-E. Das Programm existiert in der beworbenen Form nicht mehr — was aber nicht heißt, dass es keine Unterstützung mehr gibt. Es lohnt sich, die aktuelle Lage genau zu kennen, bevor eine Investition in Türen, Fenster oder eine Alarmanlage geplant wird.

KfW 455-E: warum das bekannteste Programm nicht mehr greift

Wer nach „KfW-Förderung Einbruchschutz" sucht, stößt fast immer zuerst auf Programm 455-E, den Investitionszuschuss aus der Reihe „Altersgerecht Umbauen". Bis Ende 2023 konnten private Eigentümer und Mieter mit Zustimmung des Vermieters bis zu 1.600 € Zuschuss pro Wohneinheit für mechanische Sicherung, Einbruchmeldeanlagen oder Videosysteme erhalten. Seit der Mittelkürzung im Bundeshaushalt Ende 2023 bewilligt die KfW für dieses Programm jedoch keine neuen Anträge mehr.

Auf der offiziellen KfW-Seite zum Einbruchschutz taucht 455-E inzwischen gar nicht mehr auf — gelistet wird ausschließlich der Nachfolgeweg über Kredit 159. Wer vor dem Förderstopp bereits eine schriftliche Zusage erhalten hat, kann die bewilligten Mittel nach Abschluss der Maßnahme noch abrufen. Für alle anderen gilt: Eine Wiederaufnahme von 455-E ist für 2026 nicht vorgesehen, und wer seine Planung auf die Rückkehr eines Zuschusses stützt, wartet vermutlich vergeblich.

Die Alternative: KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen"

An die Stelle des Zuschusses ist ein zinsgünstiger Kredit getreten. Über Programm 159 „Altersgerecht Umbauen" finanziert die KfW Einbruchschutzmaßnahmen mit bis zu 50.000 € pro Wohneinheit, bei Laufzeiten bis 30 Jahre und bis zu fünf tilgungsfreien Anlaufjahren. Der Zins richtet sich nach Bonität und Laufzeit und liegt in der Regel unter dem, was Banken für vergleichbare freie Kredite verlangen.

Gefördert werden unter anderem einbruchhemmende Türen und Nachrüstsysteme, Fenster und Fenstertüren mit Sicherheitsfunktion, Gitter und Lichtschachtabdeckungen, Alarmanlagen sowie Smart-Home-Lösungen mit Einbruchmeldefunktion. Neue Fenster ohne Sicherheitsfunktion laufen dagegen eher über das separate Energieprogramm 261. Wichtig für die Praxis: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme über die Hausbank gestellt werden, nicht direkt bei der KfW, und die verbaute Technik muss Mindeststandards erfüllen — Türen und Fenster mindestens DIN EN 1627 Widerstandsklasse RC 2, Alarmanlagen mindestens DIN EN 50131 Grad 2, installiert von einem zertifizierten Fachbetrieb.

Steuerbonus nach § 35a EStG als Ergänzung

Wer keinen Kredit aufnehmen will oder die Maßnahme aus eigenen Mitteln bezahlt, kann einen Teil der Kosten über die Steuererklärung zurückholen. § 35a EStG erlaubt für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt einen Abzug von 20 Prozent der Arbeitskosten von der Steuerschuld, gedeckelt bei 1.200 € pro Jahr — das entspricht rund 6.000 € förderfähigen Arbeitskosten. Materialkosten zählen nicht, und die Rechnung muss Arbeits- und Materialkosten getrennt ausweisen. Bezahlt werden muss unbar, per Überweisung; Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.

Der Steuerbonus lässt sich grundsätzlich mit dem KfW-Kredit 159 kombinieren, allerdings nicht für dieselben Kosten doppelt. In der Praxis heißt das: Der Kredit finanziert die Anschaffung, der Steuerbonus mindert im Folgejahr die Arbeitskosten der Handwerkerrechnung — ein Nebeneffekt, den viele erst beim Steuerberater erfahren, wenn die Rechnung schon geschrieben ist.

Was für Eigentümer, Vermieter und Mieter gilt

Der Kredit 159 richtet sich an Eigentümer selbstgenutzter oder vermieteter Immobilien ebenso wie an Mieter, die mit Zustimmung des Vermieters nachrüsten. Für Vermieter kann sich die Investition doppelt lohnen: Modernisierte Sicherheitstechnik ist ein Argument bei der Vermietung, und die Kreditkonditionen sind günstiger als eine freie Finanzierung über die Bank. Mieter sollten die Zustimmung des Vermieters schriftlich einholen, bevor sie einen Antrag stellen — ohne diese Zustimmung lehnt die Hausbank die Weiterleitung an die KfW in der Regel ab.

Für Eigentümergemeinschaften gilt eine Besonderheit: Maßnahmen an Gemeinschaftseigentum, etwa eine Video- oder Zutrittsanlage am Hauseingang, benötigen zusätzlich einen Beschluss der Eigentümerversammlung, bevor die Bank den Kredit auszahlt. Wer die Investition unabhängig von Förderprogrammen planen will, kann Sicherheitstechnik auch über SECURE ALL-IN mieten statt kaufen — dann entfällt die Frage nach Krediten und Zuschüssen komplett.

Regionale Förderprogramme und die Rolle der Polizei

Neben den bundesweiten Instrumenten lohnt sich ein Blick auf die eigene Kommune. Einzelne Städte und Landkreise legen eigene, meist kleinere Zuschussprogramme für Einbruchschutz auf, die sich mit dem KfW-Kredit oder dem Steuerbonus kombinieren lassen — die Konditionen unterscheiden sich stark und ändern sich häufig, weshalb ein Anruf beim zuständigen Bauamt oder der Stadtverwaltung vor der Antragstellung sinnvoll ist. Die kriminalpolizeilichen Beratungsstellen kennen in der Regel den aktuellen Stand solcher lokalen Programme und geben kostenlos Auskunft, auch wenn sie selbst keine Fördermittel vergeben.

Was EAK bei der Förderung übernimmt

Ein Förderantrag scheitert selten an der Technik, sondern an der Dokumentation: fehlende Nachweise über die Widerstandsklasse, nicht getrennt ausgewiesene Arbeits- und Materialkosten oder ein Angebot, das vor der Antragstellung schon zur Rechnung wurde. EAK Security stellt bei jedem Angebot für Einbruchschutz die für Kredit 159 und § 35a EStG nötigen Angaben von vornherein bereit (Widerstandsklasse, Normbezug, Trennung der Kostenpositionen), sodass die Unterlagen bei der Hausbank direkt passen. Bei einer Alarmanlage listet EAK Montage und Programmierung dafür getrennt vom reinen Materialpreis der Sensoren aus, genau die Trennung, die sowohl die Hausbank als auch das Finanzamt verlangen.

Wer sein Einfamilienhaus oder Gewerbeobjekt nachrüsten will und wissen möchte, welche Fördervariante zum eigenen Vorhaben passt, kann das im Beratungsgespräch klären — inklusive einer realistischen Einschätzung, was die geplanten Maßnahmen konkret kosten und was davon förderfähig ist.

Das Wichtigste

  • Das KfW-Programm 455-E für Einbruchschutz ist seit Ende 2023 eingestellt, eine Rückkehr ist für 2026 nicht vorgesehen.
  • Der KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen" ersetzt den alten Zuschuss — bis zu 50.000 € pro Wohneinheit, Laufzeit bis 30 Jahre.
  • Der Steuerbonus nach § 35a EStG bringt zusätzlich bis zu 1.200 € Steuerersparnis pro Jahr auf die Arbeitskosten.
  • Der Kreditantrag muss vor Beginn der Maßnahme über die Hausbank laufen, nicht nach Auftragserteilung.

Häufig gefragt

Gibt es die KfW-Förderung 455-E für Einbruchschutz noch?

Nein, das KfW-Programm 455-E für Einbruchschutz wurde Ende 2023 eingestellt und bewilligt seitdem keine neuen Anträge mehr. Eine Wiederaufnahme ist für 2026 nicht vorgesehen. Wer heute nachrüstet, nutzt stattdessen den zinsgünstigen KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen" oder den Steuerbonus nach § 35a EStG.

Wie hoch ist der KfW-Kredit 159 für Einbruchschutz?

Der KfW-Kredit 159 finanziert Einbruchschutzmaßnahmen mit bis zu 50.000 € pro Wohneinheit, bei Laufzeiten von bis zu 30 Jahren und bis zu fünf tilgungsfreien Anlaufjahren. Voraussetzung ist unter anderem, dass Türen und Fenster mindestens Widerstandsklasse RC 2 nach DIN EN 1627 erreichen und ein zertifizierter Fachbetrieb installiert.

Was bringt der Steuerbonus nach § 35a EStG bei Einbruchschutz?

Der Steuerbonus nach § 35a EStG zieht 20 Prozent der reinen Arbeitskosten direkt von der Steuerschuld ab, gedeckelt bei 1.200 € pro Jahr. Materialkosten zählen nicht mit, und die Zahlung muss unbar per Überweisung erfolgen — Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.

Muss der Förderantrag vor oder nach der Installation gestellt werden?

Der Antrag für den KfW-Kredit 159 muss vor Beginn der Maßnahme über die Hausbank gestellt werden, nicht nachträglich. Wer zuerst beauftragt und danach den Antrag stellt, verliert die Förderfähigkeit — die Reihenfolge Beratung, Antrag, dann erst Auftrag ist bindend.

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